FAQ - Häufige Fragen

Wenn Ihr Arzt Ihnen Physiotherapie verordnet hat, werden die Behandlungskosten von ihrer Grundversicherung getragen. Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsbeginn spätestens fünf Wochen nach der Ausstellung des Verordnungsformulares erfolgen muss. Von der Grundversicherung wird immer zuerst die Franchise und der Selbstbehalt an den Kosten abgezogen.

Die Physiotherapie wird mit Taxpunkten Pauschal verrechnet. Das bedeutet, die Therapiedauer ist nicht fixiert. In unserer Praxis dauert eine Sitzung ca. 25 Minuten. Ausnahmen sind die Lymphdrainagebehandlungen und komplexe neurologische Behandlungen, diese dauern ca. 45-50 Minuten (spezielle ärztliche Verordnung wird benötigt).

Eine Behandlungsserie umfasst maximal neun Therapiesitzungen. Ist das Therapieziel erreicht, kann die Behandlung vorher abgeschlossen werden. Eine Verlängerung der Therapie ist in Absprache mit dem zuweisenden Arzt möglich. Der Patient besorgt in der Regel die weitere Verordnung selber.

Die Verordnung für Physiotherapie, Auswertungen von diagnostischen Untersuchungen (MRI Bericht), die Krankenkassenkarte und bei Unfall den Unfallschein sowie die persönliche Agenda für Terminabsprache. Sie können das Anmeldeformular mit den AGB’s bei uns hier downloaden und ausgefüllt mitbringen. Ansonsten können Sie das Anmeldeformular beim Erstbesuch bei uns in aller Ruhe ausfüllen.

Zur ersten Therapiesitzung können Sie in Ihren gewohnten Kleidern kommen. Falls bequeme Sportkleidung angebracht ist, wird Ihre Physiotherapeutin Ihnen das mitteilen. Der Ersttermin beinhaltet das Untersuchungsgespräch.

Terminänderungen müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (Tel. 055 511 77 66) oder per E-Mail (physio4u@physio-hin.ch) mitgeteilt werden. Termine, die zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Ja, Sie können unser ganzes Therapieangebot auch als Selbstzahler nutzen.

Unsere medizinische Masseurin ist bei fast allen Kassen über die Zusatzversicherung anerkannt. Wir bitten Sie bei Abrechnung über die Zusatzversicherung jeweils vorgängig abzuklären, ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Selbstverständlich darf ihr Kind während der Behandlung anwesend sein, bitte sorgen Sie selber für Spiele oder Bücher…